UPC-Lokalkammer: Abtrennung des Verfahrens
Die Klägerin hat Verletzungsklage gegen 10 Beklagte eingebracht, wobei Beklagte 1, 2, 7 und 8 in China ansässig sind. Gemäß R 303.2 VerfO kann das Gericht anordnen, dass Verfahren, die mehrere Beklagte betreffen, in getrennten Verfahren verhandelt werden. Eine solche Trennung ist gegenständlich sinnvoll...