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UPC: Strenger Maßstab bei der unzulässigen Schutzbereichserweiterung nach der Erteilung

17. August 2026

In diesem Nichtigkeitsverfahren befasst sich die Zentralkammer Paris mit dem fundamentalen Verbot der Schutzbereichserweiterung zum Schutz der Rechtssicherheit Dritter. Artikel 123 Absatz 3 Europäisches Patentübereinkommen bezweckt den Schutz der Rechtssicherheit Dritter, indem jede Erweiterung des durch die Patentansprüche gewährten Schutzes nach dem Erteilungszeitpunkt untersagt wird, unabhängig davon, ob sich eine solche Erweiterung unmittelbar und eindeutig aus der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung ergeben würde. Der Schutz kann dabei in einzelnen Aspekten erweitert und in anderen eingeschränkt sein. Für die Beurteilung nach Artikel 123 Absatz 3 Europäisches Patentübereinkommen genügt es, eine Ausführungsform zu identifizieren, die vom geänderten Patent erfasst wird, jedoch nicht vom erteilten Patent, um eine unzulässige Erweiterung des Schutzbereichs festzustellen. (ZK Paris 18. 3. 2026, CFI 417/2025, CFI 509/2025, CFI 528/2025)