EPA: Unzulässige Schutzbereichserweiterung durch nachträgliche Aufnahme eines Herstellungsschritts
9. August 2026
Diese Entscheidung befasst sich mit der Zulässigkeit von nachträglichen Anspruchsänderungen bei computerimplementierten Verfahren im Hinblick auf den Schutzbereich des Patents. Definiert ein erteilter Patentanspruch ein computerimplementiertes Verfahren zur Konfiguration eines physischen Objekts, dessen Ausführung lediglich in Daten resultiert, die dieses Objekt repräsentieren, nicht aber in dem Objekt selbst, so ist eine spätere Anspruchsänderung kritisch zu prüfen. Wird der Patentanspruch dahingehend geändert, dass er zusätzlich den Schritt des Herstellens des so konfigurierten physischen Objekts umfasst, ist dies unzulässig. Im Hinblick auf den dadurch erst ausgelösten abgeleiteten Erzeugnisschutz nach Artikel 64 Absatz 2 des Europäischen Patentübereinkommens für das hergestellte Produkt führt eine solche Änderung zwingend zu einer unzulässigen Erweiterung des Schutzbereichs nach Artikel 123 Absatz 3 des Europäischen Patentübereinkommens. (EPA-BK 25.03.2026, T 847/24)
