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UPC: Werbematerialien von gerichtlichen Vernichtungsanordnungen ausgenommen

15. August 2026

Die Lokalkammer Düsseldorf grenzt hier den gesetzlichen Umfang von Vernichtungsansprüchen bei Patentverletzungen ein. Von der Vernichtungsmaßnahme ausgenommen sind Werbematerialien, weil diese nicht vom Gesetzeswortlaut erfasst werden. Artikel 64 Absatz 2 Buchstabe e des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht nennt die Vernichtung der Erzeugnisse und/oder betreffenden Materialien und Geräte. Mit Letzteren sind solche Materialien und Geräte gemeint, die zur Herstellung der Erzeugnisse dienen. (LK Düsseldorf 18. 3. 2026, CFI 519/2024, CFI 64/2025)