UPC: Akteneinsicht begründet noch keine Anerkennung der Zuständigkeit
28. Juli 2026
Das Berufungsgericht befasst sich in diesem Beschluss mit der Frage, ab wann ein Beklagter die internationale Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts konkludent akzeptiert. Der bloße Zugriff auf die Verfahrensakte vor Vornahme eines aktiven Verfahrensschritts oder einer Verteidigungshandlung begründet keine bewusste Entscheidung hinsichtlich der Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts. Erst wenn die Beklagte ihren ersten Schriftsatz zur Sache einreicht (Einspruch gemäß Regel 19 der Verfahrensordnung oder Klageerwiderung gemäß Regel 23 ff. der Verfahrensordnung), trifft sie eine bewusste Entscheidung, die internationale Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts anstelle des Gerichts, das nach den Bestimmungen der Brüssel Ia-Verordnung grundsätzlich zuständig wäre, zu akzeptieren oder zu bestreiten. (UPC 27. 3. 2026, CoA 409/2025, CoA 410/2025, CoA 420/2025)
