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UPC: Indizwirkung von Äußerungen des Anmelders im Erteilungsverfahren

5. August 2026

Die Lokalkammer München äußert sich in dieser Entscheidung zur rechtlichen Bedeutung der Erteilungsakte für die spätere Anspruchsauslegung. Stellungnahmen des Patentanmelders im Erteilungsverfahren stellen kein Auslegungsmaterial für die Auslegung des erteilten Patents im Sinne von Artikel 69 Europäisches Patentübereinkommen dar. Ebenso wenig sind solche Äußerungen des Anmelders im Erteilungsverfahren für die Auslegung in einem nachfolgenden Verletzungs- oder Nichtigkeitsverfahren bindend. Sie können jedoch ein Indiz für das fachmännische Verständnis von der Lehre des erteilten Patents im Prioritätszeitpunkt geben, weil der Anmelder selbst regelmäßig das beste Verständnis von seiner Erfindung und das zugehörige Fachwissen hat. (LK München 11. 3. 2026, CFI 180/2025, CFI 210/2025)