UPC-Lokalkammer: Materiellrechtliche Entscheidung: Wirkung der Beschränkung, Verletzung in Drittstaat
8. Juni 2026
Die bedingungslose Änderung des Einheitspatents im Widerklageverfahren wirkt auf den Erteilungstag zurück. Die Verletzung des nationalen Teils eines europäischen Patents in einem Staat, der nicht dem EPGÜ angehört (hier: Schweiz), ist jedoch anhand des Patents in der ursprünglich erteilten Fassung zu beurteilen. Da im vorliegenden Fall das Einheitspatent jedoch beschränkt wurde, bestand ein nicht zu vernachlässigendes Risiko, dass der nationale Teil von den nationalen Gerichten für nichtig erklärt werden würde, weshalb die Verletzungsklage bezüglich des Schweizer Teils abzuweisen war (LK Paris 16.1.2026,CFI 702/2024, CFI 369/2025).
