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UPC: Keine aufschiebende Wirkung bei spekulativen Folgen aus Parallelverfahren

24. Juli 2026

Das Berufungsgericht konkretisiert in dieser Entscheidung die engen Grenzen für die Gewährung einer aufschiebenden Wirkung. Mögliche zukünftige Folgen aus einem Parallelverfahren rechtfertigen keine aufschiebende Wirkung, da sie spekulativ sind. Selbst ein möglicher mehrfacher Umbau würde keine Aufschiebung begründen, da dies einer unzulässigen Begünstigung bei möglicher Mehrfachverletzung gleichkäme. (UPC 24. 3. 2026, CoA 44/2026)