1. Dez. 2005
Die Große Beschwerdekammer zur Patentierbarkeit diagnostischer Methoden: Diagnostische Verfahren, bei denen nicht alle essentiellen technischen Schritte unmittelbar am menschlichen oder tierischen Körper selbst ausgeführt werden, sind weiterhin patentierbar.
Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (GBK) hat nunmehr ihre Stellungnahme im Fall G 1/04 zur Patentierbarkeit diagnostischer Verfahren veröffentlicht. Dabei ging es um die Frage, ob die im…
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