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Verschlechterungsverbot bei nicht offenbarten Disclaimern

1. September 2021

Die Bedingungen von G 1/99 für eine zulässige Ausnahme vom Verschlechterungsverbot gelten auch dann, wenn es sich bei der unzulässigen Änderung um einen nicht offenbarten Disclaimer handelt (EPA-BK 10. 2. 2021, T 2277/18).