UPC Zentralkammer: Retrospektive Betrachtung bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit
8. Juli 2026
Bei der rechtlichen Bewertung der erfinderischen Tätigkeit nach Art 56 EPÜ ist stets im Blick zu behalten, dass vermieden werden muss, dass eine Erfindung in Kenntnis der Erfindung, also im Nachhinein, beurteilt wird. Dies gilt auch, wenn allgemeines Fachwissen herangezogen wird. Auch in einem solchen Fall ist es in der Regel erforderlich, dass die Fachperson einen Anlass hat, ausgehend vom Stand der Technik zu dem beanspruchten Gegenstand zu gelangen (ZK München, 20.11.2025,CFI 836/2024).
