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UPC-Lokalkammer: Verfahrensrechtliche Entscheidung: Verfügung gegen die Beantragung einer Interimslizenz (Anti-Interim-License Injunction

26. Juni 2026

Die Lokalkammer Mannheim bestätigte ihre zuvorex parteerlassene einstweilige Verfügung, die den Antragsgegnern untersagt, im Vereinigten Königreich oder anderen Drittstaaten Maßnahmen wie eine „Interim License“ oder „Anti-Suit Injunction“ (ASI) zu erwirken, sofern diese die Antragstellerin faktisch daran hindern, ihre Europäischen Patente vor dem UPC durchzusetzen. Das Gericht qualifizierte die im britischen Verfahren angestrebte gerichtliche Festsetzung einer „Interim License“ als faktische Anti-Suit Injunction, die gegen denordre publicder EU und der UPC-Mitgliedstaaten verstoße, da sie durch Androhung wirtschaftlicher Nachteile den Zugang zum UPC und die Wahrnehmung grundrechtlich geschützter Eigentumsrechte beschneide, ohne dass dies für den Schutz des britischen Verfahrens zwingend erforderlich sei. Trotz einer Modifikation der britischen Verfügung sah das Gericht die Gefahr einer Rechtsbeeinträchtigung als nicht ausgeräumt an, insbesondere da unklar blieb, ob die endgültige britische Entscheidung („Final Relief“) Sanktionen für die Rechtsdurchsetzung vor dem UPC nach sich ziehen könnte. Angesichts der enormen Streitwerte und der als imminent angesehenen Zuwiderhandlungsgefahr – unter anderem indiziert durch parallele ASI-Anträge der Antragsgegnerin in Brasilien – bestätigte das Gericht nicht nur das Verbot, sondern verhängte auch Zwangsgelder von bis zu 50 Millionen Euro sowie 500.000 EUR pro Tag der Zuwiderhandlung. Zudem beschloss die Lokalkammer Mannheim, die EU-Kommission von Amts wegen über die Entscheidung zu informieren, da der Fall wesentliche Fragen des EU-Kartellrechts (Art 101, 102 AEUV) berühre (LK Mannheim 22.12.2025,CFI 936/2025).