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UPC-Lokalkammer: Verfahrensrechtliche Entscheidung: Registereintragung vor materieller Berechtigung

17. Juni 2026

Aus der Verfahrensordnung ergibt sich, dass in Konstellationen, in denen ein Kläger eine Entscheidung zur Beseitigung der Wirkungen eines erteilten Patents anstrebt (sei es hinsichtlich der Rechtsbeständigkeit des Patents oder der Feststellung, dass eine bestimmte Handlung keine Verletzung darstellt), das Gesetz der Eintragung des Patentinhabers im Register den Vorrang vor der Berechtigung einräumt. Dieratio legisist die Rechtssicherheit für den Kläger. Er trägt nicht die Last, nach dem berechtigten Inhaber zu „suchen“ (LK Düsseldorf 15.1.2026,CFI 100/2024, CFI 411/2024).