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UPC-Lokalkammer: Prozesskostensicherheit

27. März 2025

Das Gericht kann auf begründeten Antrag einer Partei jederzeit während des Verfahrens anordnen, dass die andere Partei innerhalb einer festgelegten Frist eine angemessene Sicherheitsleistung für die entstandenen und/oder entstehenden Rechtskosten und sonstigen Ausgaben der antragstellenden Partei erbringt, die die andere Partei möglicherweise zu tragen hat. Bei der Entscheidung über eine Sicherheitsanordnung sind Faktoren wie die finanzielle Lage der anderen Partei und/oder die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, dass eine mögliche Kostenentscheidung des Einheitlichen Patentgerichts nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen vollstreckt werden kann. Die Tatsache, dass der Kläger in den Vereinigten Staaten ansässig ist und noch keine Erfahrung mit der Vollstreckung von Anordnungen des Einheitlichen Patentgerichts in den Vereinigten Staaten vorliegt, reicht allein nicht aus, um eine Sicherheitsleistung für Prozesskosten anzuordnen (Nordisch-Baltische Regionalkammer 20.8.2024, Court of First Instance 380/2023).