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UPC-Lokalkammer: Materiellrechtliche Entscheidung: Auslegung, Verletzung

5. Juni 2026

Eine Patentverletzung ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Vorrichtung normalerweise in nicht verletzender Weise betrieben wird und die Kunden daher regelmäßig keinen Gebrauch von der patentierten Lehre machen, solange die Nutzung der patentierten Lehre bei Verwendung der Vorrichtung möglich bleibt. Bei einem Medizinprodukt kann die Möglichkeit einer unregelmäßigen, aber patentgemäßen Nutzung jedoch nur dann als Patentverletzung angesehen werden, wenn eine solche Nutzung der beruflichen Praxis und den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft entspricht (LK München 13.1.2026,CFI 628/2024).