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UPC-Lokalkammer: Dringlichkeit (abweichende Entscheidungen)

15. April 2025

Im Hinblick auf die abweichende Rechtsprechung zur zeitlichen Dringlichkeit (bezüglich R 209.2 (b) VerfO), die dem Antragsgegner nur einen Monat Zeit einräumt (Lokalkammer Düsseldorf 9.4.2024, Court of First Instance 452/2023), hält die Lokalkammer München an ihrer Rechtsprechung fest und gewährt zwei Monate (Lokalkammer München 27.8.2024, Court of First Instance 74/2024).