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UPC-Gericht erster Instanz: Verfahrensrechtliche Entscheidung über die Änderung eines Streitpatents

16. April 2026

Die Klägerin reicht nach Einbringung der Duplik der Beklagten einen weiteren Schriftsatz mit einem neuen Hilfsantrag ein. Die Klägerin begründet ihre weiteren Hilfsanträge lediglich allgemein damit, dass die Beklagte ein unerwartetes und unsinniges Verständnis der bisherigen Hilfsanträge vertreten habe. Diese Argumentation wirft jedoch Fragen auf, weshalb weitere Hilfsanträge nötig sind, wenn das Vorbringen der Beklagten tatsächlich so abwegig ist. Zudem bleibt unklar, welche neuen Gesichtspunkte die Beklagte tatsächlich eingebracht hat und in welchem Zusammenhang diese mit den Änderungen der Hilfsanträge stehen. Die Klägerin stellt keinen konkreten Bezug zwischen den Änderungen und den Argumenten der Beklagten her. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung späterer Anträge auf Änderung des Patents wird zurückgewiesen (LK Düsseldorf, 12.9.2025, CFI 733/2024 & 255/2025).