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UPC: Funktionale und strukturelle Auslegung von Patentansprüchen bei geometrischen Merkmalen

10. Juli 2026

In dieser Entscheidung konkretisiert das Berufungsgericht die Grundsätze zur Auslegung von Patentansprüchen bei strukturellen Merkmalen. Bei der Auslegung eines Anspruchsmerkmals, das sich auf ein strukturelles Element bezieht, ist dessen Funktion zu berücksichtigen; zugleich müssen auch die physische und räumliche Ausgestaltung der Elemente, wie sie offenbart ist, in die Auslegung einbezogen werden. Wenn im Zusammenhang mit einer Luftaustrittsöffnung ein Schlitz beansprucht ist, der durch eine Überlappung eines ersten Endes der Wand und eines zweiten Endes der Wand gebildet wird, ist daher der maßgebliche Bezugspunkt anhand der Außenfläche des ersten Endes der Wand zu bestimmen und nicht anhand des durch die Überlappung angestrebten Luftstroms. (UPC 6. 3. 2026, CoA 789/2025, CoA 813/2025)