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UPC-Berufungsgericht: Die Rolle der abhängigen Ansprüche bei der Auslegung eines unabhängigen Anspruchs

19. Mai 2026

Die Frage, ob bei der Auslegung des Hauptanspruchs aus dem Gegenstand eines abhängigen Anspruchs und dessen Merkmalen Rückschlüsse gezogen werden können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Fügt der abhängige Anspruch lediglich ein weiteres Merkmal hinzu, das keine nähere Beschreibung der Merkmale des Hauptanspruchs liefert, spricht dies im Allgemeinen gegen die Möglichkeit, aus diesem abhängigen Anspruch Schlussfolgerungen für die Auslegung des Hauptanspruchs zu ziehen.

Wenn die Ansprüche im sogenannten „medizinischen Verwendungsformat“ formuliert sind, ist es ein inhärentes Anspruchsmerkmal, dass das beanspruchte Produkt objektiv für die beanspruchte Verwendung geeignet sein muss, das heißt therapeutisch wirksam ist. Dies erfordert, dass die beanspruchte Behandlung eine spürbare Verbesserung des medizinischen Zustands des an der im Anspruch genannten Krankheit leidenden Patienten bewirkt, das heißt die Behandlung muss sinnvoll sein. Der Umstand, dass der Fachmann dem Anspruch oder der Beschreibung keinen Mindestwirkungsgrad entnimmt, führt nicht zu einer anderen Beurteilung. Denn das Merkmal der therapeutischen Wirksamkeit ergibt sich nicht aus dem auszulegenden Anspruchswortlaut, sondern aus der Verwendung des medizinischen Verwendungsanspruchsformats. (UPC 25.11.2025;CoA 528/2024;CoA 529/2024).