← Aktuelles

UPC-Berufungsgericht: Antrag auf Rechnungslegung

18. Juni 2026

Ein Antrag auf Anordnung der Rechnungslegung nach R 1311.1 (c) bzw. R 141 bis 144 VerfO ist Teil des Verfahrens zur Festsetzung der Höhe des Schadensersatzes und der Entschädigung. Eine Partei, die einen solchen Antrag stellt, hat sowohl die Festgebühr als auch die streitwertabhängige Gebühr für die Schadensfestsetzung zu entrichten (UPC 1.10.2025,CoA 681/2025).