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UPC: Berücksichtigung einer Prozesskostenversicherung bei der Prozesskostensicherheit

8. Juli 2026

Das Berufungsgericht befasst sich hier mit den Kriterien für die Anordnung einer Prozesskostensicherheit und der Rolle einer entsprechenden Versicherung. Bei der Ausübung seines Ermessens muss das Gericht unter Berücksichtigung der von den Parteien vorgetragenen Tatsachen und Argumente prüfen, ob die finanzielle Lage des Klägers berechtigte und tatsächliche Zweifel daran begründet, dass eine mögliche Kostenentscheidung vollstreckt werden kann und/oder ob eine solche Entscheidung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchsetzbar wäre. Eine Prozesskostenversicherung, die die Rechtskosten der Beklagten abdeckt, ist bei der Beurteilung zu berücksichtigen, ob die finanzielle Lage des Klägers Anlass zur Sorge gibt, dass eine mögliche Kostenentscheidung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durch die Beklagten durchgesetzt werden kann. (UPC 18. 2. 2026, CoA 889/2025)