SONN Patentanwälte – IP Attorneys

UPC-Lokalkammer: Wiederholungsgefahr

Eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe durch ein oder zwei, aber nicht alle Beklagten, die einer Unternehmensgruppe angehören und gemeinsam ein Patent verletzen, kann das Interesse des Patentinhabers am Schutz der Ausschließlichkeitsrechte nicht in gleicher Weise wahren wie eine gerichtliche Anordnung. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass die Mitglieder der Gruppe ihre Geschäftstätigkeit um solche isolierten Unterlassungserklärungen herum reorganisieren und das Patent in den betroffenen Gebieten weiterhin verletzen – ohne das Risiko, eine Vertragsstrafe zahlen zu müssen (LK München 4. 4. 2025, CFI 501/2023).