SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Abschaffung der "Zehn-Tage-Regel" durch das Europäische Patentamt

Mit 1. November 2023 hat das Europäische Patentamt (EPA) die "Zehn-Tage-Regel" abgeschafft, die zuvor auf verschiedene Mitteilungen, darunter auch Prüfungsberichte, angewendet wurde. Die bisherige Praxis stützte sich auf die frühere Regel 126 EPÜ, die eine zehntägige Frist ab Erlass eines Bescheids vorsah, um vor allem den unterschiedlichen Postlaufzeiten in Europa Rechnung zu tragen. Angesichts der zunehmenden Verbreitung der elektronischen Kommunikation hat das EPA jedoch entschieden, dass diese zusätzliche Frist von zehn Tagen nicht mehr notwendig ist. Seit dem 1. November 2023 ist diese Frist daher nicht mehr für Bescheide vorgesehen, in denen ein Zeitrahmen für die Beantwortung angegeben ist.

In der Vergangenheit war es bei uns übliche Praxis, eine Antwortfrist auf der Grundlage des Bescheiddatums mitzuteilen und die zehntägige "Zusatzfrist" auszuschließen. Dadurch wurde de facto oft eine "Schonfrist" geschaffen und die rechtzeitige Einreichung von Antworten ermöglicht, selbst wenn wir Instruktionen erst kurz vor Ablauf der Frist erhielten. Seit dem 1. November 2023 ist dies nicht mehr möglich. Dementsprechend wird die Beantwortungsfrist für Mitteilungen, die seit diesem Datum herausgegeben wurden, strikt ab dem Datum der Herausgabe der Mitteilung berechnet, ohne dass eine zusätzliche Benachrichtigungsfrist gilt. Fällt das Ende der Frist jedoch auf einen Tag, an dem das EPA nicht geöffnet hat, wird sie auf den folgenden Werktag verlängert.

Das EPA hat Maßnahmen angekündigt, um möglichen Verzögerungen bei der Zustellung von Dokumenten zu begegnen. Wenn Mitteilungen nicht rechtzeitig zugestellt werden, muss das EPA die Zustellung und ihr Datum nachweisen. Sollte dies nicht möglich sein, gibt das EPA die Mitteilung mit einem neuen Datum heraus. Wird ein Bescheid mehr als sieben Tage zu spät zugestellt, kann das EPA die Antwortfrist verlängern. In Anbetracht der Verlagerung hin zur elektronischen Zustellung gehen wir davon aus, dass diese Maßnahmen seltene Ausnahmen sein werden.

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