Vorlagen an die Große Beschwerdekammer
12. August 2022
Liegt es in der Zuständigkeit des EPA, darüber zu entscheiden, ob ein Verfahrensbeteiligter zu Recht behauptet, Prioritätsrechtsnachfolger im Sinne von Art 87 Abs 1 lit b EPÜ zu sein?Falls obige Frage zu bejahen ist: Kann sich Person B wirksam auf das in einer PCT-Anmeldung beanspruchte Prioritätsrecht berufen, wenn a) in einer PCT-Anmeldung Person A als Anmelder nur für die USA und Person B als Anmelder für andere benannte Staaten, einschließlich des regionalen europäischen Patentschutzes, benannt ist und b) die PCT-Anmeldung eine Priorität aus einer früheren Patentanmeldung beansprucht, in der Person A als Anmelderin benannt ist, und c) die in der PCT-Anmeldung beanspruchte Priorität im Einklang mit Art 4 PVÜ steht (Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts 28.1.2022, T 1513/17; anhängig vor der EPA Große Beschwerdekammer unter G 1/22)?
