UPC-Gericht erster Instanz: Verfahrensrechtliche Entscheidung über eine Inspektion und Beweissicherung
7. Mai 2026
Die Antragstellerin beantragt die Anordnung einer Inspektion und Beweissicherung auf dem Messestand der Antragsgegnerin im Rahmen der EMO-Messe Hannover 2025. Die Antragstellerin hat auf Grundlage von Broschüren, Videos, technischen Zeichnungen sowie eines Sachverständigengutachtens zu vergleichbaren Maschinen nachvollziehbar dargelegt, weshalb sie von einer Verwirklichung sämtlicher Merkmale des Antragspatents ausgeht. Da kein Anlass bestand, den Rechtsbestand des Patents in Zweifel zu ziehen, war eine Prüfung hierzu entbehrlich. Die Dringlichkeit der beantragten Maßnahmen ist insbesondere deshalb gegeben, weil nur auf der Messe ein Zugang zu dem Produkt möglich war. Angesichts der Gefahr, dass Beweise durch Entfernen des Produkts oder Software-Updates verloren gehen könnten, wurde die Anordnung ex parte erlassen. Die Interessenabwägung fiel zugunsten der Antragstellerin aus; Geheimhaltungsinteressen der Antragsgegnerin werden durch Schutzmaßnahmen gewahrt. Ein Sachverständiger, unterstützt durch einen Gerichtsvollzieher, wurde mit der Durchführung der Inspektion betraut. Soweit die Antragstellerin hilfsweise die Gestattung der Beschlagnahme des zu untersuchenden Produkts an jedem anderen Ort in Deutschland beantragt hat, konnte diesem Begehren weder aus Gründen der Bestimmtheit noch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten entsprochen werden (LK Düsseldorf, 22.9.2025, CFI 885/2025).
