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UPC-Gericht erster Instanz: Verfahrensrechtliche Entscheidung über die Änderung der Verfahrenssprache

29. April 2026

Es handelt sich bei Klägerin und Beklagten um international tätige Unternehmen, die weltweit operieren und sich daher in einer vergleichbaren Situation im Hinblick auf ihre jeweiligen logistischen und finanziellen Ressourcen zur Führung von Patentstreitigkeiten in verschiedenen Sprachen befinden. Dem Antrag der Beklagten auf Änderung der Verfahrenssprache in die Sprache, in der das Patent erteilt wurde, wird stattgegeben. Für den Fall, dass die Interessenabwägung zwischen Beklagten und Klägerin zu einem Gleichstand führt, ist die Position der Beklagten maßgeblich. Diese hat das Verfahren nicht initiiert und ist zudem durch enge Fristen für ihre Vorbereitung belastet. Daher ist ihrem Antrag auf Änderung der Verfahrenssprache der Vorrang einzuräumen (Präsidentin CFI, 12.9.2025, CFI 481/2025).