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UPC-Gericht erster Instanz: Materiellrechtliche Entscheidung über eine äquivalente Verletzung

10. April 2026

Das Schutzpatent schützt ein Möbelstück zur Aufnahme von Waschmaschinen, wobei ein Halteelement für eine Trageplatte vorgesehen ist, das aus einem L-förmigen Metallstreifen besteht. Bei den streitgegenständlichen Möbelstücken bestehen die Halteelemente aus Kunststoff. Die Lokalkammer Den Haag prüft – wie schon in der Entscheidung CFI_239/2023, Plant-e/Arkyne – patentrechtliche Äquivalenz nach einem 4-stufigen Test: (i) Technische Äquivalenz: Löst die Abweichung im Wesentlichen dasselbe Problem wie die patentierte Erfindung und erfüllt sie im gleichen Kontext im Wesentlichen dieselbe Funktion? (ii) Angemessener Schutz für den Patentinhaber: Ist die Ausweitung des Anspruchsschutzes auf die Äquivalenz verhältnismäßig zu einem fairen Schutz für den Patentinhaber? (iii) Rechtssicherheit für Dritte: Kann der Fachmann dem Patent entnehmen, dass der Schutzbereich der Erfindung über den wortwörtlichen Anspruch hinausgeht? (iv) Neuheit und erfinderische Tätigkeit: Ist das angeblich verletzende Produkt neu und erfinderisch gegenüber dem Stand der Technik. Die Lokalkammer Den Haag erkennt, dass die Ausführung eines L-förmigen Halteelements aus Kunststoff zu einem Halteelement aus Metall äquivalent ist, sofern die technische Wirkung erhalten bleibt. Dem EV-Antrag wird stattgegeben (LK Den Haag, 11.9.2025, CFI 479/2025).