UPC-Berufungsgericht: Verfahrensrechtliche Entscheidung zum Antrag auf aufschiebende Wirkung
13. März 2026
Wenn die Gründe der Entscheidung noch nicht vorliegen, kommt die Annahme eines evidenten Fehlers der angefochtenen Entscheidung regelmäßig nur in Betracht, wenn die Feststellung eines offensichtlichen Fehlers ohne Kenntnis der Entscheidungsgründe möglich ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Tenor eine Rechtsfolge ausspricht, die sich weder aus dem EPGÜ noch der VerfO ergibt (UPC 15.8.2025, CoA 737/2025).
