← Aktuelles

UPC-Berufungsgericht: Berichtigung des Namens einer Partei

20. November 2024

Die Nichtigkeitsklägerin brachte 5 Nichtigkeitsklagen ein. In den Klagen wurde die Patentinhaberin jeweils mit „Juul Labs, Inc.“ bezeichnet; richtig lautet der Name der Patentinhaberin aber „Juul Labs International, Inc.“. Wenn die Klägerin die Beklagte im verfahrenseinleitenden Schriftsatz nicht korrekt benannt hat, kann das Gericht der Klägerin gestatten, den Fehler zu berichtigen. Dem Antrag kann stattgegeben werden, wenn die Beklagte durch die falsche Namensangabe und deren Berichtigung nicht unzumutbar benachteiligt wird. In der Regel liegt keine unzumutbare Benachteiligung vor, wenn der Beklagte und dem Gericht trotz der falschen Namensangabe aufgrund der Umstände des Falls klar sein musste, dass die Klägerin auf Nichtigerklärung gegen die Beklagte gerichtet war (UPC 3.4.2024; CoA 433-438/2023).