Teilbereichs-Neuheit versus „Goldstandard“
11. August 2025
Der Grundsatz, wonach ein beanspruchter Teilbereich gegenüber einem bekannten Bereich „eng“ und von sämtlichen konkreten Ausführungsbeispielen „hinreichend weit entfernt“ sein muss, um Neuheit zu begründen, ist – in Fortführung von T 1688/20, wonach derselbe Offenbarungsbegriff für Art 54 und 123(2) EPÜ gilt – mit dem Erfordernis der unmittelbaren und eindeutigen Offenbarung unvereinbar (EPA-BK 20. 02. 2025, T 667/23, Aluminum Alloys/Arconic).
