EPA: Eingeschränkte Klarheitsprüfung bei Kategorienwechsel im Einspruchsverfahren
4. Juni 2026
Diese Entscheidung konkretisiert den zulässigen Umfang der Klarheitsprüfung im Einspruchsverfahren nach einer anspruchsstrukturellen Änderung. Wird ein erteilter abhängiger Anspruch vollständig in einen unabhängigen Anspruch einer anderen Kategorie überführt (hier konkret: ein Verfahrensschritt in einen durch eine Vorrichtung ausgeführten Verfahrensschritt), dürfen nur jene Änderungen auf ihre Klarheit nach Artikel 84 EPÜ geprüft werden, die sich unmittelbar aus diesem Kategorienwechsel ergeben. Andere potenzielle Klarheitsmängel des ursprünglich erteilten abhängigen Anspruchs unterliegen hingegen nicht der Prüfung durch die Beschwerdekammer. (EPA-BK 04.12.2025, T 1096/23)
