COVID-19: Update zu mündlichen Verhandlungen und Fristverlängerungen durch das Europäische Patentamt (EPA)
23. April 2020
Auf Grund der anhaltenden Covid-19-Pandemie hat das EPA am 16. April 2020 eine weitereMitteilungherausgegeben, wonach Fristen, die am oder nach dem 15. März 2020 ablaufen, für alle Beteiligten und ihre Vertreter bis zum4. Mai 2020verlängert werden. Die vorangegangeneMitteilung, wonach Fristen nur bis zum 17. April verlängert wurden, ist damit weitgehend obsolet. Die Fristverlängerung gilt nicht nur für Fristen in Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen, sondern auch für internationale Patentanmeldungen nach dem PCT, die beim EPA anhängig sind. Die Verlängerung gilt auch für die Zahlung von Gebühren, einschließlich Jahresgebühren. Des Weiteren wurde beschlossen (siehehier), alle bis30. April 2020(zuvor 17. April 2020) anberaumten mündlichen Verhandlungen in Prüfungs- und Einspruchsverfahren bis auf Weiteres zu verschieben, es sei denn, die Durchführung als Videokonferenz wurde bereits bestätigt oder die mündliche Verhandlung im Prüfungsverfahren wird mit dem Einverständnis des Anmelders in eine Videokonferenz umgewandelt. Vor der Prüfungsabteilung werden mündliche Verhandlungen nunmehr standardmäßig via Videokonferenz abgehalten (sieheBeschlussvom 1. April 2020). Für die Durchführung von mündlichen Verhandlungen als Videokonferenz imEinspruchsverfahrenwurde ein Pilotprojekt begonnen. Weitere Details finden sich imBeschluss des Präsidenten des EPA.Vor denBeschwerdekammernfinden bis15. Mai 2020keine mündlichen Verhandlungenstatt.
