Covid-19: Gerichte sowie Patent- und Markenämter verlängern laufende Fristen
7. April 2020
Mit Beschluss des Präsidenten des EPA vom 1. April 2020 sind mündliche Verhandlungen vor Prüfungsabteilungen standardmäßig via Videokonferenz abzuhalten. Neu ist, dass auf Antrag der Anmelder und sein Vertreter von unterschiedlichen Orten aus per Fernverbindung an der als Videokonferenz durchgeführten mündlichen Verhandlung teilnehmen können.
Bis zum 30. April 2020 (neu: bis zum 15.Mai 2020, siehe hier) finden in den Räumlichkeiten der Beschwerdekammern keine mündlichen Verhandlungen in Beschwerdeverfahren statt. Die betroffenen Beteiligten werden in einer Mitteilung entsprechend unterrichtet.
