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Betrügerische Zahlungsaufforderungen betreffend Patent- und Markenanmeldungen

1. Juli 2011

In regelmäßigen Abständen werden Patent- und Markenanmelder mit betrügerischen Zahlungsaufforderungen konfrontiert. Die Betrugsversuche sind meist ähnlich ausgestaltet; die Betrüger entnehmen den öffentlichen Registern die Adressdaten der Anmelder und die zutreffenden Details einer Patent- oder Markenanmeldung und fordern die Anmelder auf, einen nicht unbeträchtlichen Betrag (zumeist über € 1.000,-) zwecks vermeintlicher Registrierung ihrer Schutzrechtsanmeldung zu zahlen.

Da die Zahlungsaufforderungen den offiziellen Schreiben der verschiedenen Patent- und Markenämter zum Verwechseln ähnlich sehen, werden leider immer wieder gutgläubige Patent- und Markenanmelder Opfer derartiger Betrugsversuche. Problematisch ist hierbei insbesondere, dass sobald die Anmelder vor einem speziellen Betrugsversuch gewarnt wurden, bereits neue betrügerische Zahlungsaufforderungen in einem etwas anderen Gewand auftauchen.

Die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) hat demzufolge nun dankenswerter Weise eine ständig aktualisierte Liste von betrügerischen Zahlungsaufforderungen online gestellt, welche von Anmeldern zur Vergewisserung, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt, konsultiert werden kann. Zudem empfiehlt die WIPO folgende Vorgangsweise:

Dr. Rainer Beetz, LL.M.