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UPC-Lokalkammer: Verfahrensrechtliche Entscheidung: Bedingte Widerklage, Kosten

Bei der bedingungslosen Umwandlung einer unabhängigen Widerklage in eine bedingte Widerklage, die vom Eintritt einer innerprozessualen Bedingung abhängt (Feststellung einer Patentverletzung durch das Gericht), handelt es sich um eine zulässige Beschränkung im Sinne von R 263.3 VerfO. Ist in der Folge nicht mehr über die Widerklage zu entscheiden, da keine Verletzung festgestellt wurde, hat der Widerkläger die Kosten der Widerklage zu tragen (LK München 13.1.2026, CFI 628/2024).