UPC-Lokalkammer: Inspektions- und Beweissicherungsantrag
Die Antragstellerin beantragt, dass ihr gestattet wird, eine Messung an einer bei einer Messe ausgestellten Maschine vorzunehmen. Die Antragstellerin hat anhand der ihr bisher zur Verfügung stehenden Informationen nachvollziehbar dargelegt, weshalb sie von einer Verwirklichung sämtlicher Merkmale des unabhängigen Patentanspruchs des Antragspatents ausgeht. Die Antragstellerin hat nachvollziehbar erläutert, aus welchen Gründen ihr aufgrund der gegebenen besonderen Verhältnisse im relevanten Markt keine anderen Möglichkeiten offenstehen, Beweise für die aus ihrer Sicht vorliegende Verletzung des Antragspatents durch die ausgestellten Produkte zu sammeln, weshalb sie zur Beweissicherung auf eine Untersuchung der auf der Messe ausgestellten Produkte angewiesen ist. Dem Antrag wird stattgeben, um den insoweit überwiegenden Interessen der Antragstellerin gerecht zu werden. Die Anordnung sieht vor, dass ein Sachverständiger bestellt wird, der die Maßnahmen ausführt. Zur Unterstützung des Sachverständigen bei der Durchführung der Beweissicherung hat die Kammer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Unterstützung durch einen Gerichtsvollzieher anzuordnen (LK Düsseldorf 26. 3. 2025, CFI 260/2025).