Schriftliche Verkündung der Entscheidung bei anhängiger Vorlage an die Große Beschwerdekammer
Der Übung der Beschwerdekammer, einer bei der Große Beschwerdekammer anhängigen Vorlagefrage in einem parallel gelagerten Fall nicht vorzugreifen, kann nach der novellierten VOBK auch dadurch Rechnung getragen werden, dass am Ende der mündlichen Verhandlung nicht die E verkündet, sondern ein Termin...