Bindungswirkung von Beschwerdekammer-Entscheidungen
Verweist eine Beschwerdekammer eine Angelegenheit zur Erteilung eines Patents in genau bestimmter Fassung, d.h. mit genau bezeichneten Ansprüchen, Beschreibung und Zeichnungen, an die Prüfungsabteilung zurück, so beruht die E über die Fassung des Patents auf Art 111 Abs 1 S 2, Variante 1, EPÜ. Diese...