SONN Patentanwälte – IP Attorneys

Verhandlung als Videokonferenz ohne Zustimmung aller Parteien

Während eines allgemeinen Notstands (hier: COVID-19-Pandemie), der die Möglichkeiten der Parteien beeinträchtigt, persönlich an einer mündlichen Verhandlung in den Räumlichkeiten des EPA teilzunehmen, ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor den Beschwerdekammer in Form einer Videokonferenz mit dem EPÜ vereinbar, auch wenn nicht alle Parteien ihre Zustimmung zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Form einer Videokonferenz gegeben haben. Unabhängig davon sollten persönliche Anhörungen im Allgemeinen die übliche Verhandlungsform darstellen, welche den Parteien nur aus guten Gründen verwehrt werden darf (Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts 16. 7. 2021, G 1/21).