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UPC: Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung einer Urteilsveröffentlichung

Das Berufungsgericht präzisiert in dieser Entscheidung die Voraussetzungen, unter denen eine Veröffentlichung des Urteils auf Kosten des Verletzers angeordnet werden kann. Eine Anordnung zur Urteilsveröffentlichung setzt neben der Feststellung einer Patentverletzung auch die Feststellung eines berechtigten Interesses des Klägers an der beantragten Veröffentlichung der Entscheidung auf Kosten der Beklagten voraus. Insoweit sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Hierzu zählen etwa der Umfang und die Schwere der Rechtsverletzung, die öffentliche Darstellung des Konflikts, ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit und die Frage, ob die Veröffentlichung der Entscheidung zur Beseitigung der durch die Verletzung hervorgerufenen Fehlvorstellungen im Markt oder zur Abschreckung zukünftiger Verletzungen beitragen kann. (UPC 17. 2. 2026, CoA 302/2025, CoA 305/2025)