UPC-Lokalkammer: Schutz vertraulicher Informationen
Der Kläger beantragt, den Zugang zu vertraulichen Informationen des Kostenfestsetzungsverfahrens (Nachweise der Anwaltskosten) auf die Beklagte und deren Anwälte zu beschränken. Dem Antrag wird stattgegeben. Die Beklagte ist somit gehindert, den Antragsgegenstand Dritten zur Kenntnis zu bringen (LK München 17. 3. 2025, CFI 815/2024).