SONN Patentanwälte – IP Attorneys

UPC-Lokalkammer: Erstbegehungsgefahr

Das Gericht hat auf der Grundlage des EPGÜ unabhängig zu bestimmen, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit eine Verletzung vorliegt. Die zu beantwortende Frage ist, ob das Verhalten der Beklagten zu dem Schluss führt, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit beabsichtigen, während der Laufzeit des Patents ohne weitere Umstände in den Markt einzutreten. Die Antragsteller sind nicht verpflichtet, eine Situation hinzunehmen, die 2024 zur Neuverhandlung ihrer Verträge mit ihren Kunden für ihr eigenes Produkt führen oder ihre Fähigkeit zur Aushandlung neuer Verträge im Jahr 2025 beeinträchtigen würde. Dies wäre sicherlich der Fall, wenn ein konkretes Angebot der angefochtenen Ausführungsform auf dem Markt gemacht würde, was eine direkte Patentverletzung darstellen würde. Es genügt für ein Angebot, wenn die fragliche Handlung tatsächlich eine Nachfrage nach dem Produkt schafft, die das Angebot voraussichtlich befriedigen kann. Im vorliegenden Fall wäre dies eine Werbung, wonach die Beklagten in der Lage wären, unter Einhaltung aller auf dem Medizinmarkt der Vertragsmitgliedstaaten geltenden regulatorischen Maßnahmen, insbesondere unter Angabe eines konkreten Preises, ein Produkt zu liefern, falls ein potenzieller Kunde eine Bestellung aufgeben möchte. Potenzielle Kunden der Pharmaindustrie neigen eher dazu, Aussagen über einen zukünftigen Markteintritt als vage Ankündigungen zu betrachten, wenn regulatorische Maßnahmen sowie Preis- und Erstattungsbedingungen noch nicht finalisiert wurden. Damit eine Verletzung drohend ist, bedeutet dies im vorliegenden Fall, dass alle Vorbereitungen für die Markteinführung so abgeschlossen sein müssen, dass ein Angebot jederzeit gemacht werden kann. Anstatt einzelne Ereignisse isoliert zu betrachten, ist eine Gesamtbewertung der Aktivitäten erforderlich. Zum Zeitpunkt des Beschlusses des Gerichts lagen noch nicht genügend Beweise vor, dass die Verletzung unmittelbar bevorsteht (Lokalkammer Düsseldorf 6.9.2024, Court of First Instance 165/2024).