SONN Patentanwälte – IP Attorneys

UPC Local Division: Substantiation

Wenn eine Partei der Ansicht ist, dass ein technisches Argument durch ein Privatgutachten eines Sachverständigen untermauert werden muss, liegt es an dieser Partei, das technische Argument in konzentrierter und verständlicher Form dem Gericht zu präsentieren. Dies ist nicht der Fall, wenn lediglich auf das Gutachten einer Partei verwiesen wird, und auch nicht, wenn das Gutachten einer Partei wortwörtlich in den Schriftsatz übernommen wird. Insbesondere müssen die technischen Argumente für das Gericht fokussiert und präzise sein, um den ehrgeizigen Fristen, die das Gesetz vorgibt, gerecht zu werden. Dies gilt für das Hauptsacheverfahren und natürlich umso mehr für einstweilige Verfügungsverfahren (Lokalkammer Düsseldorf 6.9.2024, Court of First Instance 165/2024).